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cosy-§ 301
Abs. 4 SGB V

 
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SGB V
 
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cosy-§ 301 Abs. 1-3 SGB V
(Patientendatenmanagement)

Dieses bewährte Modul unserer Krankenhaussoftware erstellt automatisch aus der Patientenverwaltung heraus die zu sendenden Satzarten pro Patient und integriert auf der anderen Seite die empfangenen Satzarten der Krankenkassen wieder in die Patientenverwaltung. Dies ergibt eine maximale Entlastung des Personals auf der Klinikseite und reduziert gleichzeitig die möglichen Fehlerquellen. Die Verschlüsselungs-Software steht von Siemens oder von ProSoft zur Verfügung. Folgende Sätze wurden realisiert:

• Aufnahmesatz
• Kostenübernahmesatz
• Verlängerungssatz
• Medizinische Begründung
• Anforderung medizinische Begründung
• Zahlungssatz
• Entlassungssatz
• Rechnungssatz
• Fehlersatz

 
© 2010 cosymed AG